Prinzipiell können Feuerwerke überall stattfinden. Die örtlichen Gegebenheiten bestimmen die Größe und den Umfang des Feuerwerkes. Wir machen Ihnen gern ein angepasstes Angebot an Ihren Wunschort. Je nach Jahreszeit müssen die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.

Bis zu den folgenden Uhrzeiten darf Feuerwerk geschossen werden:

  • Während der Sommerzeit bis 22:30 Uhr
  • in den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr
  • Während der Wintermonate bis 22:00 Uhr

Bei Feuerwerken außerhalb dieser Zeiten ist eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung notwendig.