In der Regel sollten Sie sich drei Wochen vor dem Termin mit uns in Verbindung setzen. Liegen Autobahnen, Bahnlinien oder Schifffahrtstraßen in unmittelbarer Nähe zum Verantstaltungsort, sollten Sie fünf Wochen vor dem Termin Kontakt mit uns aufnehmen.
Benötigt wird nur eine Zustimmung des Grundstückeigentümers oder Pächters. Diese können wir für Sie einholen.
Prinzipiell können Feuerwerke überall stattfinden. Die örtlichen Gegebenheiten bestimmen die Größe und den Umfang des Feuerwerkes. Wir machen Ihnen gern ein angepasstes Angebot an Ihren Wunschort. Je nach Jahreszeit müssen die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.
Bis zu den folgenden Uhrzeiten darf Feuerwerk geschossen werden:
- Während der Sommerzeit bis 22:30 Uhr
- in den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr
- Während der Wintermonate bis 22:00 Uhr
Bei Feuerwerken außerhalb dieser Zeiten ist eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung notwendig.
Die Länge eines Feuerwerkes hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Wir empfehlen bei Geburtstagen und Hochzeiten eine Länge von etwa vier bis sechs Minuten, bei Stadtfesten je nach Budget acht bis zehn Minuten.
Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit. Gern passen wir unser Angebot an Ihre Wünsche an.
Die Kosten für ein Feuerwerk sind pauschal nicht genau zu benennen. Der Preis richtet sich nach Art und Umfang des Feuerwerks. Wichtige Faktoren sind hier zum Beispiel der Anlass, die Dauer des Feuerwerks, sowie Ihre persönlichen Wünsche.
Kontaktieren Sie uns über unser Formular oder telefonisch. In einem persönlichen Gespräch können wir alles Weitere besprechen – gern auch vor Ort.